58 schiessend verfügt hat (vgl. Ziff. C.2. und C.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; vgl. pag. 186 und 190). 59 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A. I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Diesem Umstand wurde mit einer Strafminderung von jeweils 2 Monaten Freiheitsstrafe Rechnung getragen. II.