21. Einziehung von Gegenständen Die Einziehung diverser mit der Straftat zusammenhängender Gegenstände ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen, was im Urteilsdispositiv festzustellen ist. 22. Biometrische erkennungsdienstliche Daten Die von beiden Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________ bzw. PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (30 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. h DNA-Profil-Gesetz). Anzumerken ist, dass von den Beschuldigten keine DNA-Profile erstellt wurden und die Vorinstanz insofern über-