Die Kürzungen ab dem Jahr 2024 betreffen namentlich die Dauer der Berufungsverhandlung (Kürzung der geschätzten Dauer von 8 Stunden auf die effektive Dauer von 5,25 Stunden) und die nicht mehr als angemessen erscheinende Dauer der Vorbereitung der Berufungsverhandlung von insgesamt 17,67 Stunden (inkl. Vorbereitung Plädoyer, ohne Vorbesprechung mit Klient). Die geltend gemachten Auslagen und Reisespesen sowie die Mehrwertsteuer geben zu keinen Bemerkungen Anlass.