Sie ist auf angemessene 23 Stunden zu kürzen, wobei 6 Stunden auf den Aufwand bis 31. Dezember 2023 und 17 Stunden auf den Aufwand ab 1. Januar 2024 fallen, was betreffend Mehrwertsteuersatz von Relevanz ist. Die Kürzungen ab dem Jahr 2024 betreffen namentlich die Dauer der Berufungsverhandlung (Kürzung der geschätzten Dauer von 8 Stunden auf die effektive Dauer von 5,25 Stunden) und die nicht mehr als angemessen erscheinende Dauer der Vorbereitung der Berufungsverhandlung von insgesamt 17,67 Stunden (inkl. Vorbereitung Plädoyer, ohne Vorbesprechung mit Klient).