57 Kostennote erscheint in Anbetracht dessen und im Vergleich zu jener des Verteidigers der Beschuldigten 2 – selbst unter Berücksichtigung des Mandatswechsels – als klar überhöht. Sie ist auf angemessene 23 Stunden zu kürzen, wobei 6 Stunden auf den Aufwand bis 31. Dezember 2023 und 17 Stunden auf den Aufwand ab 1. Januar 2024 fallen, was betreffend Mehrwertsteuersatz von Relevanz ist.