Im oberinstanzlichen Verfahren macht Rechtsanwalt B.________ mit Kostennote vom 10. Dezember 2024 einen Aufwand von insgesamt 41 Stunden nebst Auslagen, Reisespesen und Mehrwertsteuer geltend. Darin enthalten sind auch die letzten Arbeiten des vormaligen amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt E.________ (pag. 832 f.). Bei Rechtsanwalt B.________ ist zu berücksichtigen, dass er das amtliche Mandat erst nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 1. September 2022 (aber vor der erstinstanzlichen Urteilsbegründung vom 28. November 2023), nämlich per 1. August 2023, von seinem Vorgänger übernommen hat (vgl. pag.