55 sundheit vieler Menschen) innert kürzester Zeit um ein Mehrfaches überschritten – ist dies nicht in Kauf zu nehmen. Zusammenfassend steht auch das Freizügigkeitsabkommen der Landesverweisung nicht entgegen. 18.7 Dauer der Landesverweisung Vorliegend wird die Beschuldigte 2 wegen Gehilfenschaft zu mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.