Aus dem seitens ihrer Verteidigung erwähnten Entscheid des EGMR Nr. 52232/20 vom 17. September 2024 vermag die Beschuldigte 2 nichts zu ihren Gunsten abzuleiten. Dort hatten die Schweizer Gerichte nach Auffassung des EGMR nicht nur das (geringe) Verschulden und die günstige Legalprognose (isolierte Straftat eines reuigen und einsichtigen Ersttäters, nach erstinstanzlicher Verurteilung umgehend Festanstellung gefunden, in ein stabiles Familienleben eingebunden) zu wenig berücksichtigt, sondern auch die Auswirkungen auf das Familienleben des Betroffenen (verheiratet mit einer in der Schweiz aufgewachsenen Landsfrau mit Nieder-