Nach über einem Jahr Therapie sei sie nun nicht mehr in Therapie. Sie nehme aber diverse Medikamente, die ihr für die Nerven, zum Schlafen und gegen Panikzustände hälfen. Zudem nehme sie nach wie vor SEVRE-LONG als Substitut (pag. 809 Z. 14 ff.). Die medizinische Versorgung ist sowohl in U.________(Land) als auch in O.________(Land) gewährleistet. Auch ist in beiden Ländern eine Substitutionstherapie verfügbar. Die gesundheitliche Verfassung der Beschuldigten 2 steht der Landesverweisung somit nicht entgegen. 18.3.4 Soziale Integration in der Schweiz