18. C.________ 18.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Beschuldigte 2 bringt zusammengefasst vor, Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA stehe einer Landesverweisung entgegen. Die diesbezüglich zu machende Prognose des künftigen Wohlverhaltens falle bei ihr klar positiv aus: Sie habe keine Vorstrafen und werde zu einer bedingten Strafe verurteilt. Auch trage sie nur ein sehr geringes Verschulden, und sie habe aus einer äusseren Bedrohungssituation gehandelt. Es seien keine weiteren Delikte zu erwarten, womit keine Gefahr im Sinne dieser Bestimmung bestehe. Somit sei auf eine Landesverweisung zu verzichten.