17.4 Interessenabwägung Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung überwiegt bei Betäubungsmitteldelikten das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts regelmässig das private Interesse am Verbleib in der Schweiz, sofern keine besonderen persönlichen oder familiären Bindungen im Aufenthaltsstaat bestehen, aufgrund derer das private Interesse des Beschuldigten am Verbleib in der Schweiz überwiegt (Urteil des Bundesgerichts 6B_1107/2019 vom 27. Januar 2020 E. 2.6.2 mit Hinweisen). So hat sich das Bundesgericht bei Straftaten von Ausländern gegen das BetmG