Er kennt die Kultur und Gepflogenheiten beider Länder somit bestens. Weiter verfügt er über mehrjährige Berufungserfahrungen in der Baubranche (Schweiz) und in der Gastronomie (U.________(Land) und Schweiz). In den entsprechenden Berufsfeldern dürfte es sowohl in U.________(Land) als auch in O.________(Land) möglich sein, eine Anstellung zu finden. Die Beschuldigte 2, welche U.________(Land) ist, hat ferner zwei Brüder, die in U.________(Land) leben. Zuletzt gab sie zwar an, seit längerem keinen Kontakt mehr mit ihnen zu haben (pag. 526 Z. 20 ff.).