45 O.________(Land), wo gemäss eigenen Aussagen noch ein Bruder von ihm lebt, zu welchem er jedoch keinen Kontakt mehr habe (pag. 817). Den grössten Teil seiner Schulzeit sowie eine längere Phase seines Erwachsenenlebens hat er jedoch in U.________(Land) verbracht und spricht neben Deutsch auch Spanisch (die Beschuldigte 2 ist U.________(Land)). Er kennt die Kultur und Gepflogenheiten beider Länder somit bestens.