Massgeblich dazu beigetragen haben dürfte der Umstand, dass der Beschuldigte 1 wie auch die Beschuldigte 2 kurz nach Eröffnung der vorliegenden Strafuntersuchung – und nach jahrzehntelangem Drogenkonsum (vgl. pag. 116 Z. 30 ff. und pag. 761) – mit einer Substitutionstherapie mittels SEVRE-LONG begonnen haben. Dieses Medikament benötigen sie gemäss eigenen Angaben nach wie vor, wenn auch nicht mehr in der hohen Anfangsdosis (vgl. pag. 109 Z. 234 f., pag. 147 Z. 271 f.; pag. 522 Z. 10 ff.; pag. 757; pag. 761; pag. 798 Z. 30 ff. und pag. 809 Z. 20 ff.).