_ (Beruf), wo er gemäss eigenen Angaben monatlich – unter Berücksichtigung der Lohnpfändung – rund CHF 1'700.00 netto ausbezahlt erhält (pag. 520, 536 und pag. 799 Z. 23 ff.). Der offene Saldo bei der Sozialhilfe beträgt (zusammen mit der Beschuldigten 2) noch CHF 2’210.00 (pag. 738). Weiter verfügt der Beschuldigte 1 über mehrere offene Pfändungen sowie über nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von CHF 59'511.79 (pag. 764 ff.). Aufgrund der Lohnpfändungen konnten in den Jahren 2022 und 2024 Schulden abgebaut werden (vgl. pag. 520, 725 und 740 f.).