Offenbar ist es ihr somit gesundheitlich möglich, die Betreuung der 7- und 10-jährigen Kinder ihrer Tochter allein sicherzustellen, was ebenfalls gegen die von den Beschuldigten geltend gemachte Hilflosigkeit der Mutter bzw. Schwiegermutter spricht. Schliesslich ist die Mutter des Beschuldigten 1 auch in finanzieller Hinsicht nicht auf die Beschuldigten angewiesen. Vielmehr lässt sie die Beschuldigten kostenlos bei sich wohnen und unterstützt sie teilweise sogar finanziell. Sie erhält Unterhaltszahlungen und verfügt über eine Altersrente, womit sie gemäss eigenen Aussagen «durchkommt» (pag. 795 Z. 8 und 11).