42 mehr davon, dass er und seine Frau bis dahin genug gespart hätten und seine Frau pensioniert sei. Daran ändert nichts, dass er an der Berufungsverhandlung – offenbar nach Erkennen des Aussagegehalts seiner Äusserung – nachschob, vorher würden sie auch wegen seiner Mutter nicht gehen (pag. 519 Z. 28 ff. und pag. 801 Z. 24 ff.).