An der Berufungsverhandlung führte er zum Finanziellen aus, er bezahle manchmal kleine Einkäufe seiner Mutter, wenn sie knapp dran sei und er etwas habe (pag. 800 Z. 10 f.). Er wiederum brauche manchmal Ende Monat etwas von ihr, wenn sie könne; CHF 5.00 oder CHF 10.00 für Zigaretten oder ähnliches (pag. 800 Z. 4 ff.). Seine Mutter wiederum sagte aus, keine finanzielle Unterstützung von ihrem Sohn zu erhalten, sondern vielmehr diesen zu unterstützen. Er habe so viele Betreibungen. Er wohne kostenlos bei ihr, helfe dafür aber im Haushalt (pag. 795 Z. 6 ff.).