Z. 33 ff.). Der Beschuldigte 1 führte hierzu bei seiner Befragung aus, seine Mutter wolle ihre körperliche Hygiene selbst machen und lasse ihn dies nicht tun, könne es aber nicht mehr so richtig (pag. 800 Z. 28 ff.). Ausserdem behauptete er, seine Mutter leide nebst der Osteoporose an Parkinson. Dies sei vor 2 Jahren diagnostiziert worden (pag. 808 Z. 10 ff.). Belege hierzu reichte er keine ein. Die Beschuldigte 2 führte ihrerseits aus, sie müssten immer ein Auge auf die Schwiegermutter haben, z.B. wenn sie koche. Sie wolle zwar oft keine Hilfe. Ihr seien aber nicht alle Bewegungen mehr möglich, z.B. etwas in den Ofen schieben oder herausnehmen.