40 17.2 Ausländereigenschaft und Vorliegen einer Katalogtat Als O.________ (Land) Staatsangehöriger ist der Beschuldigte 1 Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Er wird vorliegend wegen einer Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 2 BetmG und damit wegen einer Katalogtat im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB schuldig gesprochen. Folglich ist er grundsätzlich des Landes zu verweisen. Zu prüfen bleibt, ob aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalls im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist.