17. A.________ 17.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Der Beschuldigte 1 bringt zusammengefasst vor, bereits seit 2011 in der Schweiz zu leben. Seine Arbeit im R.________ (Baubranche) habe er aufgrund von Rückenproblemen aufgeben müssen; er sei aber stets um eine Anstellung bemüht gewesen. Nach kurzem Sozialhilfebezug habe er die noch heute bestehende Stelle im Gastrobereich erhalten, wo er sehr geschätzt werde. Mithilfe der Lohnpfändung bezahle er seine Schulden ab. Weiter wohne er mit seiner Mutter zusammen, die alt sei und Parkinson und Osteoporose habe und daher auf ihn angewiesen sei.