Offenbar hatten die Probezeit und der bei einer weiteren Delinquenz drohende Widerruf des bedingten Vollzugs der Geldstrafe keine abschreckende Wirkung auf den Beschuldigten 1. Der mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 13. Dezember 2019 ausgefällte bedingte Vollzug der Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 600.00, ist somit zu widerrufen und die Strafe zu vollziehen.