Angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigte eins vorliegend einerseits wegen Erlangen von 20 g Kokaingemisch für den Eigenkonsum sowie wegen Erwerb, Erlangen, Besitz und Konsum von Kokain, Heroin und Marihuana über einen längeren Zeitraum schuldig gesprochen wurde, erachtet das Gericht eine asperierte Busse von CHF 500.00 als angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf fünf Tage festgesetzt.