Vor Obergericht wurde nach Eingang der Berufungserklärungen am 8., 20. und 21. Dezember 2023 und ersten Instruktionsverfügungen mit Vorladung vom 16. Februar 2024 zur Berufungsverhandlung vom 10. Dezember 2024 geladen. Angesichts der nicht allzu hohen Komplexität des vorliegenden Falls und des vergleichsweise geringen Aktenumfangs ist die Dauer von zwei Jahren ab Eingang der Anklageschrift bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung und von 14 Monaten für die erstinstanzliche Urteilsbegründung deutlich zu lange.