__ auf Rechtsanwalt E.________ bewilligt worden (vgl. Verfügung vom 31. März 2021), ansonsten gehen keine weiteren Verfahrenshandlungen aus den Akten hervor. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung hätte immerhin nur 3 Wochen nach Versand der Vorladung, nämlich am 3. Februar 2022, stattfinden sollen. Allerdings wurde diese Verhandlung mit Verfügung vom 31. Januar 2022 abgesetzt. Mit neuer Vorladung vom 31. Mai 2022 wurde sodann für die Hauptverhandlung am 1. September 2022 geladen. Diese fand mithin fast 2 Jahre nach Eingang der Anklageschrift statt.