34 Am 24. November 2020 erfolgte die erste Instruktionsverfügung der Vorinstanz mit Frist für Beweisanträge, wobei die Antwortschreiben vom 25. November 2020, 3. Dezember 2020 und 4. Dezember 2020 datieren. Die Vorladung zur Hauptverhandlung folgte erst über ein Jahr später; am 11. Januar 2022. In der Zwischenzeit war lediglich ein Wechsel des amtlichen Mandats betreffend den Beschuldigten 1 von Rechtsanwalt F.________ auf Rechtsanwalt E.__