Liegt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots vor, ist das Gericht verpflichtet, diese mindestens im Urteilsdispositiv ausdrücklich festzuhalten und darzulegen, in welchem Ausmass es diesen Umstand berücksichtigt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_794/2023 vom 9. November 2023 E. 3.2.2). Die Konsequenzen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots sind meistens eine Strafreduktion, manchmal der Verzicht auf die Strafe und, als ultima ratio in Extremfällen, die Einstellung des Verfahrens (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1464/2021 vom 29. Juni 2022 E. 2.3.2). Vorliegend wurde die Untersuchung am 23. Januar 2020 förmlich eröffnet.