klar zu relativieren. Eine diesbezügliche Strafminderung ist deshalb nicht angezeigt. 14.1.3.3 Fazit Täterkomponenten Im Ergebnis wirken sich die Täterkomponenten neutral aus, sodass es bei einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bleibt. 14.1.4 Verletzung des Beschleunigungsgebots Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV;