Der Beschuldigte 1 ist nach wie vor beim «Q.________» tätig, wo er – unter Berücksichtigung der Lohnpfändung – monatlich rund CHF 1'700.00 ausbezahlt erhält (pag. 799 Z. 23 ff.). Das letzte Verlängerungsgesuch betreffend Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) wurde aufgrund des hängigen Strafverfahrens am 28. März 2024 formlos sistiert (vgl. pag. 724). Gemäss aktuellem Betreibungsregisterauszug verfügt er über mehrere offene Pfändungen sowie über nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von CHF 59'511.79 (pag. 764 ff.). Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt nicht vor, was neutral zu gewichten ist.