Der Beschuldigte eins sei gemäss eigenen Angaben in U.________ (Land) in N.________ (Ort) bei den Eltern aufgewachsen. Er habe drei Geschwister und selbst keine Kinder, zudem sei er mit der Beschuldigten zwei verheiratet. Eine Lehre habe der Beschuldigte eins nicht absolviert, er habe Rückenprobleme und sei wegen Heroin in der Suchtberatung (pag. 104, 519, Z. 34), zudem konsumiere er seit er ca. 12 Jahre alt sei Kokain und Cannabis (pag. 116, Z. 30), der Heroinkonsum sei später dazugekommen (pag. 116, Z. 32). Er lebe ferner seit 2011 in der Schweiz (B-Ausweis, pag. 520, Z. 8) und habe den O.________ (Land) sowie den P.____