32 14.1.2.5 Fazit Tatverschulden Mit Blick auf den grossen Strafrahmen von einem Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe ist das Tatverschulden nach dem Gesagten insgesamt noch als leicht einzustufen und erscheint eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten als dem Tatverschulden angemessen. 14.1.3 Täterkomponenten 14.1.3.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse sowie Strafempfindlichkeit Die Vorinstanz hat diesbezüglich das Folgende ausgeführt (S. 50 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 633 f.): […]