31 Insgesamt resultiert unter dem Titel der Verwerflichkeit des Handelns und der Art und Weise der Tatbegehung eine Reduktion von 10 Monaten. 14.1.2.3 Willensrichtung und Beweggründe Die Vorinstanz erwog was folgt (S. 49 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 632): Die vorliegende Zwangslage, aus der der Beschuldigte eins handelte, wird nachfolgend bei den Strafmilderungsgründen zu prüfen und zu berücksichtigen sein. Der Beschuldigte eins handelte zudem eventualvorsätzlich, er nahm in Kauf, den Drogenhandel von I.___