13. Anwendbares Recht Die Beschuldigten begingen die Widerhandlungen nach 2018 und damit nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches. Anzuwenden ist im Folgenden somit integral das neue Sanktionenrecht. Betreffend die anwendbare Fassung des Betäubungsmittelgesetzes siehe die Ausführungen hiernach.