27 11.1.1 Zur Gehilfenleistung der Beschuldigten 2 im Besonderen Die Beschuldigte 2 hat I.________ ebenfalls in der von ihr und ihrem Ehemann, dem Beschuldigten 2, gemeinsam bewohnten Wohnung wohnen lassen. Beim Kauf der Waage und der Minigrip war sie sodann mit dabei und trug diese Gegenstände in ihrer Tasche nach Hause. Vom unentgeltlich abgegebenen Kokain hat sie als Drogenkonsumentin gleichermassen profitiert.