89 Z. 132; pag. 90 Z. 165), geht die Kammer bei allen Teilmengen von den analysierten Werten aus und nicht vom statistischen Durchschnittswert. Soweit mangels Sicherstellung keine Analyse möglich war, wird auf dem tiefsten analysierten Wert (75%) abgestellt. Damit kommt die Kammer zu folgenden, von der Vorinstanz abweichenden Mengen reinen Kokains: 21 Menge Ge- Reinheitsgehalt (Co- Reines Kokain Bemerkung: misch cain Base) 20g 70% (IRM) bzw. 10.37 g Abgegebenes Kokain an die Beschuldig-