109 Z. 193). Ein solch hoher Geldbetrag nach nur wenigen Tagen weist klar auf einen grösseren Drogenhandel hin. Kommt hinzu, dass die Beschuldigten I.________ eine Grammwaage und mehrere Päckchen Minigrips beschaffen mussten und sie somit wussten, dass er im Zimmer Drogen für den Verkauf portionieren und hierfür eine grössere Drogenmenge im Zimmer lagern musste (vgl. ferner Aussagen Beschuldigter 1, pag. 98 Z. 159 f.: «Es waren manchmal an dem Türrahmen weisse Pulverrückstände. Der Junge kam auch einmal in den Gang der Wohnung und hatte ganz weisse Hände»).