Insbesondere aufgrund der Schilderung, dass einer der beiden Männer eine Pistole hervorgeholt und mit dieser herumgefuchtelt haben soll, wäre zu erwarten gewesen, dass er – falls der Vorfall wie geschildert stattgefunden hätte und seine Ehefrau dabei gewesen wäre – Angst um sie gehabt hätte und ihm dies in Erinnerung geblieben wäre. Seinen Erstaussagen widersprechend sagte er bei seiner zweiten Befragung zudem aus, dass einmal zwei Albaner gekommen seien und bei I.________ übernachtet hätten (pag. 108 Z. 179 ff.), während er bei seiner ersten Einvernahme nur von einer weiteren Person gesprochen hatte (pag. 98 Z. 134 ff.). K.________ wollte der Beschuldigte 1 zuerst nicht kennen (pag.