für einige Wochen bei sich zu beherbergen, hätte es keinen Grund gegeben, ihnen bereits in den ersten beiden Wochen zusätzlich 25 g Kokain unentgeltlich abzugeben. Die Verhandlungsposition der Beschuldigten war offenbar nicht derart schlecht, wie sie mit ihren Aussagen bezüglich Schulden und Drohung den Anschein erwecken wollten. 6.6.2 Einwilligung zur bzw. Freiwilligkeit der Beherbergung von I.________ Der Beschuldigte 1 sagte bei seiner ersten Einvernahme erstaunlich offen aus und machte konkrete, teils auch selbstbelastende Aussagen. So namentlich, dass I.________ seit zwei Wochen bei ihnen wohne (pag.