15 dritten Einvernahme sprach sie dann nur noch von 4 g Kokain, das sie von I.________ erhalten hätten (158 Z. 144 f.). Die Gesamtmenge von 25 g Kokain spricht zugleich gegen die Aussagen der Beschuldigten, wonach sie der Beherbergung einzig wegen der bestehenden Schuld und der Drohung zugestimmt hätten (vgl. die Ausführungen hiernach; E. 6.6.2). Mit I.________ hatten sie ihren Drogenlieferanten direkt im Haus und konnten grössere Mengen Kokain konsumieren, ohne hierfür bezahlen zu müssen.