Auf die Aussagen der Beschuldigten 2 kann schliesslich nicht abgestellt werden. So sagte sie bei ihrer tatnächsten Einvernahme aus, dass ihr Mann das bei ihnen aufgefundene Kokain gekauft habe und sie nicht glaube, dass dieses von I.________ sei (pag. 127 Z. 139 ff.). Bei ihrer zweiten Einvernahme sagte sie hierzu widersprechend aus, dass I.________ ihrem Mann einmal 5 g Kokain abgegeben habe und es sich um dasjenige Kokain handle, das sie bei der Kontrolle der Polizei dabeigehabt hätten (pag. 145 Z. 193 ff.). Bei ihrer