Sie hätten I.________ bei sich aufgenommen, weil sie Kokain auf Kommission erhalten hätten. Weiter hätten die Beschuldigten gewusst, dass I.________ Drogenhandel betreibe, und zwar mengenmässig in einem Umfang, der geeignet sei, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen. Auch hätten sie selbst mindestens 25 g Kokain von diesem erhalten. Sodann habe die Beschuldigte 2 nicht bloss die Handlungen des Beschuldigten 1 geduldet, sondern sei selbst involviert gewesen.