__ für den Drogenhandel verwendet worden. Es fehlten jedoch Anhaltspunkte in den Akten, dass das Natel Samsung A20 von I.________ für den Drogenhandel verwendet worden sei. 6. Beweisthema: Bis zu seiner Anhaltung habe I.________ bereits 20 g Kokain an die beiden Beschuldigten, 10 g Kokain an einen Unbekannten, 15 g und 30 g Kokain sowie 2 g Heroin an von AA.________ abgegeben bzw. verkauft. Die sichergestellten 0.47 g Kokaingemisch (0.329 g reines Kokain) hätten zu den an die Beschuldigten abgegebenen 20 g Kokaingemisch gehört (in Portionen von je 5 g abgegeben) und seien deshalb nicht separat aufzurechnen.