2. Beweisthema: Die Beschuldigten hätten gewusst, dass I.________ eine grössere Menge Kokain- und Heroingemisch in ihre Wohnung geliefert worden sei, um diese anlässlich organisierter Treffen mit Drogenkonsumenten teilweise zu verkaufen und den Rest der Betäubungsmittel sowie den Drogenerlös in dem ihm zur Verfügung gestellten Zimmer zu lagern. 3. Beweisthema: Es bestünden unüberwindliche Zweifel an der von I._____