_ eingewilligt zu haben (Beweisthema vier). Ferner ist bestritten, dass I.________ die von den Beschuldigten besorgten Utensilien (Verpackungsmaterial, Grammwaage und Natel Samsung A20) tatsächlich für den Drogenhandel verwendet hat (Beweisthema fünf). Schliesslich ist vorliegend beweismässig die genaue (reine) Drogenmenge zu bestimmen (Beweisthema sechs).