Auf Anweisung eines unbekannten Mitglieds einer Betäubungsmittelbande, dem sie aus einem Drogenkauf Geld schuldeten, stellten die Beschuldigten I.________ in ihrer Wohnung ein Zimmer zur Verfügung, im Wissen darum, dass ihm dieser Unbekannte eine mengenmässig qualifizierte Menge Kokain- und Heroingemisch (total mindestens: 150 g Kokaingemisch und 54,3 g Heroingemisch, umgerechnet total mindestens 160 g reiner Wirkstoff Cocain Base) und Streckmittel dorthin lieferte, er sich von der Wohnung aus zu organisierten Treffen mit Drogenkonsumenten begab, diesen einen Teil