zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren; 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). C. Weitere Verfügungen 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. September 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Einziehung diverser Gegenstände zur Vernichtung. 2. Im Weiteren sei zu verfügen: