Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. September 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Verfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen bis am 13. September 2019 in G.________(Ort) und Bern durch Erwerb, Erlangen, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokain, Heroin und Marihuana, infolge Verjährung, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung;