A.________ sei gestützt hierauf sowie den rechtskräftigen Schuldspruch in Anwendung von Art. 25, 40, 42 Abs. 1, 44, 47, 66a Abs. 1 lit. o StGB, Art. 19 Abs. 1 lit. c, d und g i.V.m. Abs. 2 lit. a und 19a Ziff. 1 BetmG, Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 4 Jahren; 2. zu einer Busse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen); 3. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren;