A.________ sei schuldig zu erklären der Gehilfenschaft zur mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 17. Januar 2020 bis 22. Januar 2020 in G.________(Ort), durch Gehilfenschaft zum Erlangen, Besitz, Veräusserung und Anstalten treffen zur Veräusserung von 106 Gramm reinem Kokain und 24,18 Gramm reinem Heroin. III.