7 4.3 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 838 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. September 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich